In Berlin wird das Begleitete Fahren (BF 17) zum
01.02.2006 eingeführt.
Der Führerschein ist an folgenden Auflagen gebunden:
- Bis zum 18. Geburtstag darf nur mit einer Begleitperson gefahren werden.
- Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es sind auch mehrere Personen möglich.
- Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
- Die Begleiter müssen mindestens 5 Jahre ein PKW-Fahrerlaubnis besitzen.
- Die Begleiter dürfen maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben.
- Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig.
- Bereits jetzt können die Anträge für das Begleitende Fahren ab 17 direkt beim:
(Antrag kann frühestens mit 16 ½ Jahren gestellt werden)
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
-Führerscheinbüro-
Puttkamerstr. 16-18
10958 Berlin
Telefon: (030) 90269-2300
Fax: (030) 90269-2399
persönlich (einschließlich der Begleitpersonen) gestellt werden.
Nach dem
01.02.2006 bei den Bürgerämtern.
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
Der Antrag kann frühestens mit 16 1/2 Jahren und nur in Begleitung des/der Erziehungsberechtigten gestellt werden.
- Personalausweis bzw. Pass
- Lichtbild (35 x 45 mm, Halbprofil ohne Kopfbedeckung)
- Sehtestbescheinigung (nicht Älter als 2 Jahre)
- Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Zusätzlich muss für jede Begleitperson ein Formular "Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17" mit
- Personalien und Unterschrift der Begleitperson,
- Kopie des Personalausweises der Begleitperson und
- Kopie des Führerscheins der Begleitperson vorgelegt werden.
Gebühren:
Antrag der Fahrerlaubnis
€ 51,00
pro Begleitperson
€ 5,10