Punktereform und höhere Bußgelder. Hier ein paar Änderung 2014 rund um die StVO.
- Die umfassendste Änderung in der StVO bzw. im Verkehrsrecht kommt
sicherlich mit der großen Punktereform auf die deutschen Autofahrer zu.
Ab dem 1. Mai tritt diese in Kraft.
- Der Bußgeldkatalog wird ebenfalls zum 1. Mai 2014 reformiert. Es gelten
dann höhere Bußgelder für die Benutzung eines Handys am Steuer
(60 statt bisher 40 Euro), für die Nutzung von Sommerreifen bei Schnee
und Eis (60 statt bisher 40 Euro), das Fahren ohne Begleitung eines
Erwachsenen von unter 18 Jährigen Jugendlichen (70 statt bisher 50 Euro)
und der Missachtung des Haltegebots (70 statt bisher 50 Euro).
- Die Warnwestenpflicht gilt in Deutschland ab dem 1. Juli auch für
Privatfahrzeuge (ausgenommen Motorräder).
- Zuletzt gibt es eine Reform der medizinisch-psychologischen Untersuchung
(MPU). Diese soll vereinheitlicht und transparenter gestaltet werden.
- Parken ohne Parkschein oder -scheibe wird doppelt so teuer und kostet
fortan mindestens 10 Euro. Wer eine halbe bis eine ganze Stunde überzieht,
muss statt bisher 10 nun 15 Euro zahlen. Ab zwei Stunden wird es ebenfalls
5 Euro teurer - der Satz wurde auf 20 Euro angehoben.
Über drei Stunden kosten 25 Euro.
- Wer sein Auto in einem Fußgängerbereich oder anderen Verbotszonen
abstellt, wird statt 15 Euro künftig 25 Euro zahlen müssen. Lkw ab
3,5 Tonnen zahlen für dieses Vergehen sogar 75 Euro statt bisher 20 Euro.
- Parken auf Schutzstreifen für Radfahrer oder auf Radwegen kostet künftig
20 Euro, ab einer Stunde dann 30 Euro. Die Gebühren hierfür wurden
jeweils um 5 Euro angehoben.
- Wer unvorsichtig aus seinem Auto aussteigt und dadurch andere
Verkehrsteilnehmer gefährdet, wird in Zukunft 20 Euro statt
10 Euro Strafe zahlen.
- Wer bei Dunkelheit ohne Licht fährt oder mit verdreckten oder schneebedeckten
Scheinwerfern und Rücklichtern unterwegs ist, wird nun mit 20 Euro zur
Kasse gebeten, das Bußgeld hat sich damit verdoppelt.
- Bei der Einfahrt in falscher Richtung in eine Einbahnstraße oder
einen Kreisverkehr werden nun mindestens 25 Euro fällig. Wird
dadurch jemand gefährdet oder gibt es dabei eine Sachbeschädigung,
erhöht sich die Strafe auf 30 oder 35 Euro. Der Satz wurde hier um
jeweils 5 Euro angehoben.
- Die Kfz-Steuer erhöht sich mit Jahresbeginn. Der steuerfreie Anteil der
CO2-basierten Kraftfahrzeugsteuer sinkt von 110 auf 95 Gramm pro Kilometer
für Pkw, die seit dem 1. Juli 2009 neu zugelassen wurden. Jedes Gramm über
dem Grenzwert erhöht die Steuerbelastung um zwei Euro pro Gramm.
- Theoretische Führerscheinprüfungen werden ab 1. April um dynamische
Filmsequenzen ergänzt. Das soll eine realistischere
Verkehrsdarstellung ermöglichen.
- Der EU-weite Halterdatenaustausch soll vereinfacht werden.
Bei acht verkehrssicherheitsrelevanten Verstößen wie Geschwindigkeits-
überschreitungen oder Rotlichtverstößen soll die Zustellung von
ausländischen Bußgeldbescheiden beschleunigt werden.
- Das Fahrstabilitätssystem ESP wird ab 22. Oktober für alle neu zugelassenen Pkw Pflicht.
- Luftdruck-Kontrollsysteme sollen spätestens ab November in allen
Neuwagen an Bord sein, um den Kraftstoffverbrauch zu senken
und gefährliche Reifenplatzer zu vermeiden.
- Für Dieselfahrzeuge der Steuerklasse Euro 6 fällt ab 2014
die Steuererleichterung weg.
- Die bundesweite Kennzeichenmitnahme kommt voraussichtlich
erst am 1. Januar 2015.
- Online-Autozulassungen sollen ebenfalls mit Beginn des
Jahres 2015 möglich sein.
Weniger Punkte, weniger Bürokratie
Der Bundesrat hat dem von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer vorgelegten
Gesetz zur Neuregelung des Punktesystems zugestimmt.
Es soll am 1. Mai 2014 in Kraft treten. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Die Punktereform ist durch: In Zukunft ist der Lappen nicht bei 18, sondern 8 Punkten weg.
Foto: dpa
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer freut sich über die Einführung
des neuen Systems: „Eine gute Nachricht für alle Verkehrsteilnehmer.
Das System wird einfacher, gerechter und transparenter. Im
kommenden Jahr
heißt es dann: Klarere Regeln, mehr Transparenz und weniger Bürokratie.
Das ist wichtig für die Verkehrssicherheit."
Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Jeder Verstoß verjährt für sich. Die Tilgungshemmung entfällt, das heißt:
Ein neuer Eintrag verlängert nicht mehr automatisch die Tilgungsfrist
der alten Einträge.
- Der Punktekatalog wird entrümpelt. Mit Punkten erfasst werden im
Wesentlichen nur noch Verstöße, welche die Verkehrssicherheit
gefährden. Verstöße, welche die Verkehrssicherheit nicht direkt
gefährden, werden nicht mehr erfasst. Sie werden mit
Inkrafttreten der Neuregelung gelöscht.
- Klare Differenzierung: Nur noch 3 Punktekategorien statt bisher 7.
- Klare Einstufung: „Vormerkung“ (bis zu 3 Punkte) , „Ermahnung“ (4-5 Punkte),
„Verwarnung“ (6-7 Punkte), „Entziehung der Fahrerlaubnis“ (ab 8 Punkten).
- Freiwilliges Fahreignungsseminar für besseres Fahrverhalten: Eingeführt wird
eine neue Kombination aus verkehrspädagogischen und
verkehrspsychologischen Elementen. Denn ausschließliche
Regelkunde wie bisher, führt nicht unbedingt zu mehr Regelakzeptanz.
Die Neukonzeption des Fahreignungsseminars verhindert ein reines „Absitzen“,
so dass mit der Teilnahme ein besseres Fahrverhalten und damit ein Mehr an
Verkehrssicherheit einhergeht. Die Wirksamkeit des Fahreignungsseminars
wird über einem Zeitraum von fünf Jahren erprobt und wissenschaftlich
ausgewertet. Danach wird der Gesetzgeber anhand der Ergebnisse über
das weitere Vorgehen neu entscheiden.
- Klare Regelung zum Punkteabbau. Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann
durch freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars 1 Punkt abgebaut
werden - allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren.
Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars bei der
Stufe „Verwarnung“ (6-7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden.
- Punkteeintrag erst ab 60 Euro (bisher 40 Euro) durch Anhebung
der Eintragungsgrenze. Damit weniger Bürokratie.