Im Jahr 2010 ändert sich wieder einiges in der StVO.
Kfz-Zulassung online
In Zukunft solles die Möglichkeit geben, sein Fahrzeug online von Zuhause aus an- oder abzumelden. Hierzu wird eigens ein Onlineportal errichtet. Bei dem Verfahren handelt es sich um einen Test, welcher vorerst 3 Jahre läuft. Allerdings nehmen nicht alle Bundesländer an diesem Testprojekt teil.
Führerscheinprüfung am PC
In einigen Bundesländern soll es im kommenden Jahr möglich sein, die theoretische Führerschein-Prüfung am PC zu machen. Hierzu werden spezielle PC´s am Prüfungsplatz aufgestellt, welche die bisherigen Papierbögen ersetzen sollen. Die PC´s sind mit einem Touch-Screen ausgestattet. Daher können auch Menschen die Prüfung machen, die sonst von Computern keine Ahnung haben.
Geldbußenvollstreckung in Europa
In Zukunft können im Ausland gesammelte Strafzettel ab einem Wert von 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden. Dies gab es in ähnlicher Form bereits schon. Allerdings wird nun darauf hin gearbeitet, dass man immer mehr anfallende Strafzettel auch tatsächlich vollstrecken kann.
AU-Plakette wird abgeschafft
Ab dem 01.01.2010 gibt es keine eigene AU-Untersuchung mehr. Die Abgaswerte des Fahrzeugs werden im Zuge der Hauptuntersuchung ermittelt. Hierbei erhält der Fahrzeugbesitzer dann einen nachweis über das bestehen der Abgasprüfung. Die kleine Plakette welche zuvor also immer am vorderen Kennzeichen zu sehen war, hat somit also ausgedient.
Höhrere Belastungen für Wohnmobile
In Zukunft soll sich die Besteuerung für Wohnmobile ändern. Eine genaue Aussage gibt es hierzu allerdings noch nicht. Geplant ist aber, dass einige Wohnmobile in Zukunft etwas höher besteuert werden.