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2007

Neues im Verkehrsrecht 2007
Null Promille für Fahranfänger

Das Alkoholverbot soll unabhängig vom Alter der Führerschein-Neulinge gelten und werde voraussichtlich im Sommer 2007 in Kraft treten.Verstöße gegen das Fahrverbot sollen nach dem Gesetzentwurf mit einem Bußgeld von 125 Euro und zwei Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei geahndet werden. Bei groben Verstößen stehen dann spezielle Aufbauseminare und 450 Euro Geldbuße an. Außerdem soll die Probezeit in diesen Fällen auf weitere zwei Jahre verlängert werden.

01.08.2007

Ab sofort null Promille

Alkohol am Steuer ist für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit und für unter 21 Jahre alte Fahrer von diesem Mittwoch (1. August 2007) an absolut tabu. Wer mit mehr als null Promille von der Polizei erwischt wird, muss mit 125 bis 1000 Euro Bußgeld rechnen und kassiert zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Bei Verstößen kann die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert und ein Aufbauseminar mit Kosten bis zu 200 Euro angeordnet werden. Für die übrigen Autofahrer bleibt es bei der 0,5 Promille-Grenze. Zudem drohen bei alkoholbedingten Verkehrsunfällen - schon nach geltendem Recht und unabhängig vom Alter des Fahrers - Strafzahlungen an die Haftpflichtversicherer bis 5000 Euro. "Wer unter Alkoholeinfluss Auto fährt, riskiert zudem den Versicherungsschutz seiner Kaskoversicherung", betonte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Das absolute Alkoholverbot für Fahranfänger und junge Fahrer bedeute jedoch nicht, dass der Versicherungsschutz bei solchen Unfällen zwangsläufig völlig entfalle, hieß es. Alles unter 1,1 Promille sei individuell je nach Unfallverlauf zu prüfen. Davon hänge ab, ob und in welchem Umfang die Kasko-Leistung eingeschränkt werde. "Wir wollen ein unmissverständliches Signal setzen, dass Fahren und Trinken nicht zusammen passen, sagte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD). "Wo die Einsicht und Verantwortung fehlen, müssen durch klare Regeln und deren Kontrolle Grenzen aufgezeigt werden, um Schaden von anderen fern zu halten."


Versicherer wollen Alkoholverbot bis zum 25. Geburtstag


Einige Verbände verlangten gravierende Änderungen. Nach Ansicht der Versicherungsbranche sollte das Alkoholverbot allgemein bis zum 25. Geburtstag ausgedehnt werden, forderte der GDV. So sei 2005 der Anteil der Unfälle mit Personenschäden in der Altersgruppe der 21- bis unter 25-Jährigen mit fast 18 Prozent höher gewesen als bei den jüngeren Fahrern von 18 bis 21 Jahren (15 Prozent). Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer im GDV, begrüßte die Neuregelungen dennoch als erste richtige Schritte. "Wir erwarten einen Rückgang vor allem bei den schweren Unfällen mit Toten und Schwerverletzten."


VCD will generelle Null-Promille-Grenze


Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) forderte die Bundesregierung auf, null Promille für den gesamten motorisierten Straßenverkehr einzuführen. Das erhöhte Unfallrisiko nach Alkoholkonsum gelte "unabhängig vom Alter", sagte der VCD-Vorsitzende Hermann-Josef Vogt. Die FDP bemängelte, dass jüngere Führerscheinerwerber diskriminiert würden. "Wer mit 17 den Führerschein macht, hat vier Jahre Alkoholprobezeit bis zum Eintritt der normalen 0,5-Promille-Grenze, der 19-jährige nur zwei", sagte der FDP-Bundestagsabgeordnete Patrick Döring. Die Ergebnisse zum Führerschein ab 17 zeigten aber gerade, dass die Zahl der Unfälle geringer und das Verantwortungsbewusstsein der teilnehmenden Fahranfänger höher sei.