Fahrschule Am Gesundbrunnen - 13355 Berlin Ramlerstrasse 6

Führerscheinklassen



Die neuen Führerscheinklassen.


Ab dem 19.Januar 2013 gelten die neuen Führerscheinklassen und
damit auch einige wichtige Änderungen, die wir hier zusammengefasst
haben. Gleichzeitig finden Sie eine Übersicht über alle neuen Führerscheinklassen.

Das Wichtigste in Kürze

- Die neuen Führerscheine müssen spätestens nach 15 Jahren
  umgetauscht werden, mit einem aktuellen Lichtbild. Bei Bus- und
  Lkw- Führerschein gelten die bisherigen Regelungen.

- Führerscheine, die bis zum 18.01.2013 ausgestellt worden sind
  (auch die grauen "Lappen"), bleiben in ihrer derzeitigen Form
  gültig bis zum 18.01.2033.

- Die Regelung zum Mitführen eines Anhängers größer als 750 kg
  zulässiger Gesamtmasse hinter einem Pkw ist vereinfacht worden:
  lediglich die zulässigen Gesamtmassen des Pkw und des Anhängers
  werden addiert und dürfen 3500 kg nicht überschreiten.

- Bei den Motorradklassen ist zum Erwerb der Klasse A2 (bisher A      
  beschränkt) lediglich eine praktische Aufstiegsprüfung erforderlich,
  wenn die Klasse A1 zwei Jahre im Besitz war. Bisher ist dafür die
  komplette Ausbildung und Prüfung in Theorie und Praxis vorgeschrieben.
  Beim Aufstieg von Klasse A2 nach zwei Jahren ist eine verkürzte
  praktische Prüfung erforderlich.

- Dreirädrige Fahrzeuge sind in den Motorradklassen enthalten. Zum Beispiel
  dürfen mit der Fahrerlaubnis der AM jetzt neben den zweirädrigen
  Kleinkrafträdern auch die drei- und vierädrigen Leicht-Kfz. bis 45 km/h
  gefahren werden.

- Es ist weiterhin möglich, die Fahrerlaubnisklassen C und D (Lkw und Bus)
  mit 18 Jahren zu erwerben (vor Erreichen des vorgesehenen Mindestalters
  von 21 bzw. 24 Jahren), wenn der Bewerber eine anerkannte  
  Berufsausbildung, z.B. zum Berufskraftfahrer absolviert.