Bußgeldkatalog
Mehr Sicherheit im Straßenverkehr: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
Der Bußgeldkatalog soll die Verkehrssicherheit auf deutschen Straßen erhöhen. Um dies zu erreichen, wurden Bußgelder, Punkte und Fahrverbote eingeführt. Der Bußgeldkatalog gilt jedoch nicht nur für Autofahrer, auch Lkw- und Fahrradfahrer sowie Fußgänger müssen bei Vergehen gegen die Verkehrsregeln mit Konsequenzen rechnen.
Das Fahreignungsregister in Flensburg
Das Fahreignungsregister speichert alle verkehrsrelevanten Daten eines Bürgers, zum Beispiel die Anzahl der Punkte und die verhängten Fahrverbote. Vergehen mit einem Wert über 60 Euro werden bereits auf Ihrem Punktekonto vermerkt, obwohl sie nicht immer einen Punkt nach sich ziehen. Im Mai 2014 wurde das Punktesystem grundlegend verändert . Die Höchstzahl der Punkte reduzierte sich von 18 auf 8. Damit ergibt sich folgende Anzahl der Punkte bei diversen Vergehen:
- schwere Ordnungswidrigkeit: 1 Punkt
- grobe Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot sowie Straftat: 2 Punkte
- Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis: 3 Punkte
Wer einen Punkt kassiert, behält diesen nicht für immer auf dem Konto in Flensburg. Außerdem gilt es keine Tilgungshemmung. Bekommen Sie also einen neuen Punkt, beginnt die Verjährung der bereits erworbenen Punkte nicht von neuem.
Verjährungsfristen der Punkte
- Ordnungswidrigkeit: 2,5 Jahre
- grobe Ordnungswidrigkeit sowie Straftaten: 5 Jahre
- Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis: 10 Jahre
Vergehen in der Probezeit
Wenn Fahranfänger Punkte erhalten, verfallen diese jedoch nicht. Zusätzlich wurde die Probezeit eingeführt, um auch hier die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Die Probezeit endet nach 2 Jahren, wenn der Fahranfänger in dieser Zeit keine Delikte begeht, die mit einem Bußgeld über 60 Euro geahndet werden. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Probezeit auf insgesamt 4 Jahre. Alle Vergehen mit ihren Bußgeldern, Punkten oder Fahrverboten finden Sie auch auf Bußgeld-Info.