B197 - Änderung der Automatikregelung
Änderungen der praktischen Führerscheinprüfung & Automatikregel.
Ab Januar 2021 gilt bundesweit die sogenannte "Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung" (OPFEP), die dazu beitragen soll, das besonders hohe Unfallrisiko von Fahranfängern und Fahranfängerinnen weiter zu verringern. Die Prüfungsdauer soll sich in diesem Zuge um etwa zehn Minuten verlängern, wovon jedoch nur fünf Minuten auf die reine Fahrzeit entfallen. Denn: Jeder, der die Führerscheinprüfung absolviert, soll künftig auch ein ausführliches Feedback und eine Einschätzung der Fahrkompetenz im Anschluss an die Prüffahrt erhalten. Auch eine schriftliche Leistungsrückmeldung zum Niveau der Fahrkompetenz soll es geben – unabhängig davon, ob die Prüfung bestanden wurde oder nicht. Darüber hinaus tritt am 1. April 2021 die von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer geplante Änderung der Führerscheinprüfung im Hinblick auf die Automatikregel in Kraft. Künftig wird es also möglich sein, den Praxis-Teil der Führerscheinprüfung auf einem Auto mit Automatikgetriebe zu absolvieren, ohne dass dann die Fahrerlaubnis auf das Führen solcher Pkw beschränkt wird.